Die Immobiliencard ist der offizielle Berufsausweis der Immobilientreuhänder

 

Überprüfen Sie, wem Sie vertrauen und wer für Sie tätig ist!

 

Wer darf eine Immobiliencard zu führen?
Die Immobiliencard kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, das über eine aktive Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Bauträger oder Immobilienverwalter) verfügt und somit auch Mitglied der WKO (des Fachverbandes der Immobilientreuhänder) ist. Die Karte kann für Personen, die für dieses Unternehmen tätig sind, beantragt werden, wenn diese Personen die Kriterien, wie z.B. immobilienspezifische Mindestausbildung - zB zertifizierter Maklerassistent nach ONR 43001/1- erfüllen.

Warum einen Berufsausweis für Immobilientreuhänder?
Es geht im Immobiliengeschäft um große Vermögenswerte. Daher sind Sie nur bei einem Profi sind gut aufgehoben. Damit Sie geschützt sind – wenn doch einmal ein Fehler passiert – sind Immobilientreuhänder gesetzlich verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Immobiliencard-Besitzer grenzen sich ganz bewusst von „Pfuschern“ am Markt ab. Die fälschungssichere Karte inklusive Namen, Foto und Identifikationsnummer soll nicht nur ein Service für Immobiliensuchende sein, sondern auch ein Schutz für die Profis selbst.

 

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